Business Innovation Hub · Bücher
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Praxisnahe, fundierte Leitfäden für Gründer:innen, Teams und moderne Organisationen.
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Praxisnahe, fundierte Leitfäden für Gründer:innen, Teams und moderne Organisationen.
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für Lernplattform, Buchungssystem sowie Organisation von Präsenzveranstaltungen und Webinaren
(„AGB“, Stand: Oktober 2025)
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Körperschaften/Einrichtungen des Privatrechts mit gemeinnützigem Zweck. Verbraucherrechte finden keine Anwendung.
Vertragsgrundlagen in Rangfolge: (a) individuelle Vereinbarungen/Angebote und Auftragsbestätigungen, (b) Leistungsbeschreibungen/Servicebeschreibungen, (c) ggf. Rahmenvertrag, (d) diese AGB, (e) Gesetz. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht.
Buchungen auf der Plattform für Veranstaltungen begründen je nach Angebot einen Vertrag mit BOT (Eigenveranstaltung) oder mit dem jeweiligen externen Anbieter (Fremdveranstaltung). BOT weist die Anbietereigenschaft im Buchungsprozess aus.
Soweit BOT personenbezogene Daten für den Verband verarbeitet, schließen die Parteien einen AVV gem. Art. 28 DSGVO, der vorrangig gilt.
Plattformleistungen (SaaS): Bereitstellung eines mandantenfähigen LMS inkl. Kurskatalog, Buchungssystem, Nutzer-/Rechtemanagement, Reporting, sowie Hosting in einem Rechenzentrum mit zeitgemäßer Sicherheitsarchitektur.
Organisation & Durchführung: BOT organisiert Eigenveranstaltungen (Präsenz/Webinare) mit eigenen oder externen Referent*innen. Für Fremdveranstaltungen stellt BOT die Plattform bereit und übernimmt – sofern vereinbart – die Zahlungsabwicklung als Zahlstelle/Inkassobevollmächtigter des externen Anbieters oder als Wiederverkäufer (im eigenen Namen, für eigene Rechnung). Das jeweils geltende Abrechnungsmodell wird am Angebot ausgewiesen.
Beschaffung/Procurement: BOT kann im Namen des Verbands Leistungen Dritter (z. B. Referentinnen, Räumlichkeiten) beauftragen. BOT zahlt Dozentinnen, Räume und – bei Fremdveranstaltungen – Teilnahmevergütungen an externe Anbieter nach den vereinbarten Konditionen.
Kursportfolio: BOT entwickelt eigene Inhalte und kann externe Anbieter in den Katalog aufnehmen; BOT ist berechtigt, Inhalte rechtlich/qualitativ zu prüfen, anzupassen, vorübergehend zu sperren oder abzuschalten, wenn rechtliche oder erhebliche qualitative Gründe vorliegen.
Verbandsgebühr: Der Verband zahlt eine monatliche Pauschale für definierte kostenfreie Leistungen („Free-Kontingente“, z. B. X Plätze/Monat oder benannte Kurse). Details im Angebot/Leistungsverzeichnis. Nicht genutzte Kontingente verfallen, sofern nichts anderes vereinbart.
Mitgliederrabatte: Mitglieder erhalten auf gekennzeichnete Angebote reduzierte Preise. Voraussetzung ist ein gültiger Mitgliedschaftsnachweis im Buchungsprozess (z. B. Mitglieds-ID, E-Mail-Domain). Bei Fehlangaben ist BOT zur Nachberechnung des Differenzbetrags zzgl. Aufwand berechtigt.
Entgelte: Alle Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei SEPA-Lastschrift erfolgt Einzug 14 Tage nach Rechnungsdatum. Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich in Textform zu erheben.
Zahlungsabwicklung:
a) Eigenveranstaltungen: BOT rechnet gegenüber dem Verband bzw. gegenüber Mitgliedern/Teilnehmenden ab.
b) Fremdveranstaltungen – Payment-Agent: BOT vereinnahmt Entgelte im Namen und für Rechnung des externen Anbieters, zieht vereinbarte Gebühren/Provisionen ab und führt den Rest aus. Rechnungssteller gegenüber Teilnehmenden ist der externe Anbieter (Rechnungserstellung kann technisch über BOT erfolgen).
c) Fremdveranstaltungen – Wiederverkäufer: BOT verkauft im eigenen Namen; Rechnungssteller ist BOT, der externe Anbieter rechnet gegenüber BOT ab.
Das jeweils einschlägige Modell wird je Angebot/Buchung eindeutig ausgewiesen.
Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Werden geringere als vereinbarte Abnahmemengen/Leistungen abgerufen, berechtigt dies nicht zur Minderung.
Der Verband benennt Ansprechpersonen, stellt erforderliche Informationen, Inhalte und ggf. Räume/Technik rechtzeitig bereit und sorgt für die technische Mindestkonfiguration (aktuelle Browser, stabile Internetverbindung, kompatible Endgeräte).
Kommt der Verband seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände kann BOT berechnen.
BOT-Materialien (Unterlagen, E-Learnings, Software, Konzepte): urheberrechtlich geschützt. Der Verband und seine Mitglieder erhalten – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Weiterbildung im vereinbarten Umfang/Zeitraum. Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung außerhalb des Leistungszwecks bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
Externe Inhalte: Der Verband sichert zu, für bereitgestellte Inhalte erforderliche Rechte zu besitzen und räumt BOT die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte (inkl. Unterlizenz an Subunternehmer) ein.
Lizenzaudit: Bei begründetem Anlass darf BOT durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte die Lizenznutzung überprüfen. Bei Übernutzung sind fehlende Lizenzen rückwirkend zu erwerben; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Aufzeichnungen von Veranstaltungen durch den Verband/Mitglieder sind ohne ausdrückliche Zustimmung von BOT bzw. des Rechteinhabers unzulässig.
BOT gewährt für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform (inkl. Updates/Upgrades, soweit zur Mängelbeseitigung notwendig).
Leistungsumfang: Mandant, Zugriff auf gebuchte Inhalte/Kurse, Hosting, Speicherplatz für Nutzungsdaten. Archivierungspflichten des Verbands (z. B. handels-/steuerrechtlich) sind nicht Bestandteil. Übergabepunkt ist der Router-Ausgang des Rechenzentrums.
BOT darf die Software pflegen/anpassen (z. B. Releases, Drittsoftware-Updates, Portfolio-Anpassungen).
Service & Verfügbarkeit: Zielverfügbarkeit 98,5 % p. a. (Betrieb 24/7). Servicezeiten: Mo–Do 09:00–15:00, Fr 09:00–13:00 (bundeseinheitliche/NRW-Feiertage ausgenommen). Wartung nach Möglichkeit außerhalb der Servicezeiten.
Support & Fehlerklassen: Meldung per E-Mail mit nachvollziehbarer Beschreibung.
– Klasse 1 (Betrieb erheblich gestört/essenziell): Reaktionsbeginn binnen 8 Std.
– Klasse 2 (sonstige Fehler): Reaktionsbeginn binnen 5 Werktagen.
Keine Pflicht bei Fehlern durch unzulässige Änderungen/Betrieb außerhalb Spezifikation, Fremdsoftware, Bedienfehler, Hardwaredefekten beim Verband.
Technische Mindestanforderungen: zeitgemäße Hard-/Software; empfohlene Updates/Service Packs gelten als Standard. Nutzung veralteter Umgebungen kann Funktionen beeinträchtigen (ohne Gewähr).
Datenumzug: Der Verband kann während/bei Vertragsende Daten exportieren. BOT stellt ein Export-Tool bereit; auf Wunsch erbringt BOT gegen Vergütung Migrations-Support. Nach erfolgreichem Wechsel löscht BOT exportierbare Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
Buchungen erfolgen über die Plattform; die Verfügbarkeit ist begrenzt. BOT kann Mindestteilnehmerzahlen vorsehen.
BOT ist berechtigt, Veranstaltungsinhalte, Referent*innen, Zeiten oder Orte aus sachlichem Grund zu ändern, sofern der Gesamtcharakter gewahrt bleibt.
Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Vorkenntnisse, technische Anforderungen) sind einzuhalten. Zugangsdaten sind geheim zu halten; Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
BOT kann Personen aus wichtigem Grund von der Teilnahme ausschließen (z. B. Störungen, Verstoß gegen Hausrecht/Netiquette); Entgelte werden dann nur erstattet, wenn BOT den Grund zu vertreten hat.
BOT kann Teilnahmebescheinigungen ausstellen; Prüfungs-/Zertifikatsleistungen richten sich nach gesonderten Bedingungen.
Firmeninterne Leistungen (exklusiv für Verband):
– kostenfrei bis 6 Wochen vor Beginn;
– < 6 bis ≥ 3 Wochen: 40 %;
– < 3 bis ≥ 1 Woche: 60 %;
– < 1 Woche: 85 % des Honorars.
*Abweichend für Coachings:* bis 5 Werktage kostenfrei; 5–2 WT: 50 %; 48–24 Std.: 75 %; < 24 Std.: 100 %. Nach dreifacher Verschiebung werden zwei Coaching-Stunden zu 100 % berechnet.
Offene Veranstaltungen/Webinare (pro Teilnehmer*in):
– kostenfrei bis 21 Kalendertage vor Beginn;
– 20–8 Tage: 50 %;
– ≤ 7 Tage/no-show: 100 %.
Eine Ersatzperson kann kostenfrei gemeldet werden, sofern Voraussetzungen erfüllt sind.
Absage durch BOT/Anbieter: Bei Krankheit, höherer Gewalt, behördlichen Auflagen, Unterbelegung etc. werden Termin/Ort/Format ersetzt. Ist kein angemessener Ersatz möglich, werden bereits gezahlte Entgelte erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Haftung K.
Der Verband verpflichtet sich, rechtswidrige Inhalte zu unterbinden und auf Hinweise zügig zu reagieren.
BOT unterhält ein Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte („Notice-and-Action“) und darf Inhalte vorläufig sperren, wenn eine Rechtsverletzung schlüssig dargetan ist. Bei Nachweis der Rechtmäßigkeit wird entsperrt.
Der Verband stellt BOT auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Verband/Mitgliedern bereitgestellten Inhalten resultieren, einschließlich notwendiger Rechtsverfolgungskosten, sofern den Verband ein Verschulden trifft.
Führt die vertragsgemäße Nutzung von BOT-Leistungen zu behaupteten Schutzrechtsverletzungen, kann BOT nach Wahl (i) Nutzungsrechte verschaffen oder (ii) Leistungen anpassen, wobei die vereinbarten Eigenschaften erhalten bleiben.
BOT stellt den Verband nach Maßgabe der Haftungsbeschränkungen frei, wenn (i) der Verband BOT unverzüglich informiert, (ii) angemessen mitwirkt und (iii) BOT die Verteidigung überlässt.
Kein Anspruch bei Nutzung außerhalb der Spezifikation, Änderungen ohne Zustimmung oder Betrieb in nicht freigegebener Umgebung.
Unbeschränkt haftet BOT bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, nach ProdHaftG und für übernommene Garantien.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BOT nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für Datenverlust haftet BOT nur, wenn der Verband die Daten in angemessenen Intervallen gesichert hat.
Keine Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden, soweit nicht Ziff. L.1 greift.
Die Beschränkungen gelten auch für Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von BOT.
Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle (u. a. Krieg, Unruhen, Feuer, Flut, Erdbeben, Pandemien, behördliche Anordnungen, großflächige Netzausfälle, Arbeitskämpfe) befreien für die Dauer/Umfang von der Leistungspflicht. Parteien informieren sich unverzüglich.
Leistungen stehen unter dem Vorbehalt anwendbarer Export-/Sanktionsregelungen. Bei Verstößen ist BOT zur Leistungsverweigerung/Kündigung berechtigt.
Parteien beachten DSGVO/BDSG. Rollenverteilung: Für Plattformbetrieb verarbeitet BOT personenbezogene Daten überwiegend als Auftragsverarbeiter des Verbands; für Eigenveranstaltungen/BOT-Commerce ist BOT Verantwortlicher. Details regelt der AVV/Datenschutzhinweise.
Mitarbeitende sind auf Vertraulichkeit verpflichtet. Vertrags- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.
Zugangsdaten sind geheim zu halten; der Verband haftet für Aktivitäten unter seinen Accounts, solange er keine Pflichtverletzung widerlegt.
Laufzeit und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem Angebot/Rahmenvertrag.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (z. B. Zahlungsverzug > 2 Monate in Höhe von mind. 2 Monatsentgelten; unbefugte Weitergabe von Zugängen; sonstige erhebliche Vertragsverstöße nach erfolgloser Fristsetzung).
Bei Vertragsende: ordnungsgemäße Abwicklung, Datenexport gemäß G.7; BOT erbringt Migrations-Support auf Wunsch gegen Vergütung.
BOT kann AGB mit Vorlauf von 30 Tagen ändern, wenn triftige Gründe bestehen (Gesetz/Regulierung/Technik) und die Änderungen zumutbar sind. Widerspricht der Verband nicht binnen 30 Tagen und nutzt die Leistungen weiter, gelten die Änderungen als vereinbart (Hinweis auf Widerspruchsrecht erfolgt mit Mitteilung).
Textform genügt für vertragliche Erklärungen; einfache elektronische Signaturen sind ausreichend.
Salvatorisch: Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist – sofern der Verband Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Freiburg i. Br. BOT kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Verbands klagen.
Abtretungen bedürfen der Zustimmung von BOT, außer bei Geldforderungen i. S. d. § 354a HGB.